Willkür und Diebstahl an der Bevölkerung steht unter Strafe. K. v. Ahlefeld

Anordnung aus Heide für Norder-Dithmarschen

Datum der Urkunde: 11.07.1644
Datum der Übersetzung: Oktober 2020
Übersetzer/in: Heinke Arnold, Hans-Karl Wrede

Es wirdt im Nahmen dero zu Dennmk Norwegen Kon: Maytt
wie auch Ihr Ertz Bischoff[1]  Durchl. Zu Brehmen unserer allerseitz gne=
digsten Herren allen und jeden der bestalten[2] und in Vestungen, Schantzen
Städten und Dörffern uff den wachten liegenden hohen und Niederen
Kriegeß Officiren zu Roß und Fuß hiemit ernstlich angefunget?
Demnach bißhero mit abnamb und entfuhrungh der leuthe und unterthanen
Ihrer pferde unter dem Königl. Völckern viele und große excessen vorge-
gangen, und dan sothane genommenen pferde solten an ihre rechten herren
wiederumb gelanget, weilt man theilß hinter die wahren Thäter nicht
kommen konnen, meistentheilß aber dieselben ihne abnahmen, so die ent-
wendete pferde von ihnen wieder erhandelt[3], und durchß landt an andere
und frembde örther gebracht, allerwegen[4] bei der handt gehabt,  Daß
derowegen sie von itzo an und hinführo durchauß keine ledigen pferde
insonder heidt die jenigen worunter dem vermuhtem und ansehen nach
hausleute und Bauernpferde mit begriffen, durch passiren lassen
sondern sie zufoderst von waß orthen und persohnen selbige kommen
und wohin man sie zubringen gemeinet sich mit allem fleiße erkundigen und im
fall  etwan einiger verdacht, daß gestohlene pferde darunter vorhanden
sich finden möchte, alstdan demselben anhalten und der negsten Obrigkeit
jedeß ortheß einantworten sollen, Gestaldt dan dieselbe sie nach vor-
here beschehener ferneren inquisition und nachfragen an gehörige Orther
zu rechthe bringen wirdt, wornach ein jedtweder bei vermeidung
schwehrer verantwortungh und  ernster straffe, sich zurichten.

                                               Geben Heide 11 July 1644

                                    Koniglr. Maytt: zu Denmark: Norwegen p[5]
                                               Bestalter General Kriegeß

                                                       Commissarius

                     L.S.
                   KVA               Key v Alefellt
                 Wappen             (Unterschrift)

 



[1] Friedrich der II., Erzbischof von Bremen, Sohn Cristians IV. von Dänemark.  1648 nach dem Tod seines Vaters wurde er als Friedrich III. von Dänemark gekrönt.
[2] Bestallung = … Anstellung eines Dieners und Beamten .. Grimm II, 1650
[3] verkauft
[4] überall und immer, Duden
[5] p= (?) etc. pp. = et cetera pergite, pergite.. = und so weiter und so fort.  Gemeint sind seine ganzen Adelstitel.