Fundsachen

Pockenimpfung

1807 führte Hessen als erstes Land in Deutschland eine gesetzliche Impfung ein, gefolgt von Bayern. Am 30.Januar 1810 erließ der dänische König eine Verfügung, da die Vorschrift der Impfungen nicht befolgt wurden, die Orte oder Häuser, in denen die Leute von den Kinderblattern angesteckt waren, unter Quarantäne zu stellen.  
Hans Thiessen aus Östermoor wurden erst als 8järigem 1812 die Kuhblattern eingeimpft. Seinen Sohn Hinrich ließ er schon (1845) mit 2 ¼ Jahren impfen. Er und seine Frau Elsabe geb. Eckholt waren gesetzlich verpflichtet, ihre Vaccinations-Atteste vor der Hochzeit (1840) und vor ihren Konfirmationen (1820 und 1835) dem Pastor zur Kontrolle vorzulegen, weil die Geistlichen im Königreich aufgefordert waren, keine Trauung ohne Impfbescheinigungen der Brautleute vorzunehmen.
Der Physicus in N(order)Dithmarschen Dr. Jahn hatte die Behandlung vorgenommen und attestiert. 

Pocken -Attest
Oben auf der Impfbescheinigung hat der Pastor Matthias Karl With beurkundet, dass zur Hochzeit im Jahre 1840 (12.Nov.) dieses Attest gezeigt [prod(iit)] wurde. Er hatte damit den dänischen Impfvorschriften Folge geleistet.

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